Hubertus-Schwartz-Berufskolleg Soest
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Kaufmännische Assistentin / Kaufmännischer Assistent Fremdsprachen

Bildungsgang, der zur Fachhochschulreife und zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führt (APO-BK / C1)

 

Voraussetzungen:

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) bzw. einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sowie überdurchschnittliche Kenntnisse in Fremdsprachen.



Welche Zielsetzung verfolgt der Bildungsgang

Der Bildungsgang mit dem Ausbildungsziel staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in Fremdsprachen bildet Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit hoher fremdsprachlicher Kompetenz für die Bereiche Wirtschaft und Verwaltung aus. Hiermit wird dem steigenden Bedarf des europäischen Binnenmarktes an qualifiziert ausgebildeten jungen Leuten mit gutem kaufmännischen Wissen und sicheren wirtschaftsbezogenen Fremdsprachenkenntnissen entsprochen.

 

Können weitere Qualifikationen erreicht werden?

Im Rahmen des Unterrichts werden die Absolventinnen und Absolventen beider Bildungsgänge gleichzeitig auf eine zusätzliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund zur/zum

Fremdsprachenkorrespondentin/en in einer oder zwei Fremdsprachen vorbereitet.

Außerdem besteht die Möglichkeit an weiteren externen Prüfungen, z. B. vor 

  • der London Chamber of Commerce and Industry (LCCI),
  • der Universidad de Salamanca (DELE-Prüfung) und
  • vor dem Institut Français (DELF-Prüfung)

teilzunehmen.

 

Stundenübersicht lt. Stundentafel


Durchführung von Praktika

Ein wesentlicher Bestandteil des Bildungsganges ist ein achtwöchiges Betriebspraktikum im In- oder Ausland. Dieses Praktikum wird während der Ausbildung je zur Hälfte in den Ferien und der Schulzeit absolviert. Eine Förderung des Praktikums in einem EU-Mitgliedsland über das EU-Programm Erasmus+ bzw. das Deutsch-Französische-Jugendwerk (DFJW) ist grundsätzlich möglich.

 

Welche Abschlüsse können erzielt werden?

Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen einen Berufsabschluss nach Landesrecht als Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in Fremdsprachen.

Gleichzeitig wird den Schülerinnen und Schülern des dreijährigen Bildungsganges die Fachhochschulreife zuerkannt.

 

Welche schulischen Möglichkeiten bestehen nach dem Bildungsgang?

Mit der Fachhochschulreife und der Berufsausbildung nach Landesrecht haben Sie die Möglichkeit in der Fachoberschule 13 (FOS13) in einem weiteren Jahr die Allgemeine Hochschulreife zu erreichen.

 

Welche beruflichen Möglichkeiten bestehen nach dem Bildungsgang?

  • Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Export/Import
  • Sekretärin/Sekretär
  • Assistentin der Geschäftsleitung/Assistent der Geschäftsleitung
  • Diplomatischer Dienst
  • Tourismus
  • Berufstätigkeit im Ausland
  • Internationale Gastronomie und Hotellerie
  • Studium im In- und Ausland/International Business Studies

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Welche beruflichen Kompetenzen werden durch den Bildungsgang vermittelt?

Ökonomische Kompetenz

  • Unterricht in BWL, VWL, Rechnungswesen
  • Training für Sekretariats- und Assistenzaufgaben
  • Betriebsbesichtigungen
  • Gespräche mit Fachleuten aus der Praxis
  • Gastdozenten aus Wirtschaft und Verwaltung
  • Betriebspraktika im In- und Ausland

Informationstechnische Kompetenz

  • PC-gestützte Lösung für Geschäftsprozesse mit Microsoft-Office (Word, Excel, Access)
  • Geschäftspräsentationen mit PowerPoint
  • Internetrecherche

Interkulturelle Kompetenz

  • Wissen über andere Kulturen/Realistische Erwartungen
  • Kenntnisse in interkultureller Geschäftstätigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen und Toleranz

Interlinguale Kompetenz

  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch

Zusatzangebote in

  • Chinesisch
  • Niederländisch

 

Informationen durch das HSBK

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Beratungslehrer zur Verfügung. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Sekretariat, Telefon 02921 3664-0.

Bringen Sie bitte Ihre vorhandenen Unterlagen zur Berufsorientierung (Anschlussvereinbarung, Berufswahlpass o. ä.) zu den Beratungsterminen mit.

 

Welche Kosten entstehen durch den Besuch des Bildungsganges?

Sie erhalten Schulbücher und andere Unterrichtsmittel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Fahrtkosten übernimmt der Kreis Soest, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mehr als 5 km beträgt. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können bei gegebenen wirtschaftlichen Voraussetzungen beim Kreis Soest, Amt für Ausbildungsförderung, Hoher Weg 1 - 3, 59494 Soest, beantragt werden.

 

Anmeldung und Anmeldezeitraum

Den genauen Zeitraum für die Anmeldung (Februar) entnehmen Sie bitte unserer Homepage und den Tageszeitungen des Kreises Soest.

Bitte melden Sie sich online unter www.schueleranmeldung.de an und reichen Sie folgende Unterlagen persönlich im Hubertus-Schwartz-Berufskolleg ein:

  • ausgedruckter Online-Antrag
  • Fotokopie des letzten Zeugnisses
  • tabellarischer Lebenslauf (gerne mit Lichtbild)
  • falls vorhanden: Berufswahlportfolio (z. B. Berufswahlpass) sowie Anschlussvereinbarung der Sek.-I

In der Zeit vom 15. bis zum 28. Februar können Sie sich direkt im Hubertus-Schwartz-Berufskolleg online anmelden. Gleichzeitig bieten Ihnen unsere Beratungslehrer eine individuelle Beratung an.

 


Flyer des Bildungsganges: pdf




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