Verwaltungsfach­angestellte/-r Kommunal­verwaltung

Was machen Verwaltungsfachangestellte der Kommunalverwaltung?

Auszubildende zu Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Kommunalverwaltung werden in Gemeinden, Städten oder beim Kreis ausgebildet. Dort kommen sie insbesondere im Bürger-, Bau-, Ordnungs-, Sozial-, Kultur- und Hauptamt sowie im FachbereichNatur und Umwelt zum Einsatz. Vorgenannte Kommunen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, so genannte "Gebietskörperschaften" und somit "Öffentlicher Dienst".

 

Berufsinhalte/Ausbildungsinhalte

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung erfüllen in den vorgenannten Verwaltungseinrichtungen Aufgaben, indem Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage des Bundes- und Landesrechts sowie kommunaler Vorschriften vorbereitet und durchgeführt werden. Darüber hinaus bereiten sie Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor und sind Ansprechpartner für Bürger, Unternehmen und sonstige Organisationen.

Zu ihren Aufgaben gehören die Rechtsanwendung in den Bereichen Personal- und Finanzwesen sowie die Erledigung kaufmännischer Obliegenheiten. Sie sind an der Erstellung Haushalts- und Wirtschaftsplänen und der Abrechnung von Abgaben und Gebühren beteiligt. Im  Rahmen  aller Aufgabenerledigungen kommt weitgehend der Computer zum Einsatz.

Schulische Abschlüsse

Für eine Ausbildungsstelle im Ausbildungsberuf 'Verwaltungsfachangestellte/r WHK/IHK' benötigen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem ausbildenden Unternehmen. Für den Zugang zur Ausbildung bestehen formal keine Zugangsvoraussetzungen; die Ausbildung im dualen System steht grundsätzlich allen offen.

Oftmals werden von den Unternehmen bestimmte Abschlüsse verlangt. Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr bisheriger Abschluss oder ein möglicher Abschluss eines Vollzeitbildungsgangs am HSBK zu einer erfolgreichen Bewerbung führen kann.

 


Was sollten Bewerber "mitbringen"?

Für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung "Kommunalverwaltung" wird ein guter Schulabschluss, grundsätzlich der mittlere Schulabschluss vorausgesetzt. Für die  anspruchsvolle Tätigkeit werden gute Deutschkenntnisse und  Interesse an rechtlichen Fragestellungen benötigt. Darüber hinaus erforderlich sind Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie  Flexibilität und Teamgeist.

Mitbringen sollte eine Auszubildende /  ein Auszubildender ebenso die Bereitschaft zum selbstständigen Arbeiten und persönliche Zuverlässigkeit. Auszubildende, welche dementsprechend aufgeschlossen und kooperativ sowohl im Umgang mit Bürgern, Unternehmen und sonstigen Organisationen als auch im Hinblick auf Mitarbeiter und Vorgesetzte sind, haben nach Abschluss ihrer dualen Berufsausbildung zum/zur  Verwaltungsfachangestellten gute Chancen und aussichtsreiche Aufstiegsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung.

Mit dem Berufsschulabschluss und der bestandenen Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte/r erhalten Absolventen mit bisherigem Zeugnis  "schulischer Teil der Fachhochschulreife" die vollständige Fachhochschulreife zuerkannt.

Zulassung zur Prüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an einer Zwischenprüfung. Im Ausbildungsnachweis sind die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche sowie Themen des Berufsschulunterrichts einzutragen.

 

Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

 

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird am Studieninstitut in Soest abgelegt.

 

Prüfungsstruktur

Abschlüsse

Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung an dem Studieninstitut in Soest.

In der Berufsschule wird der Berufsschulabschluss und damit der Erweiterte Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) vergeben.

Bei einem bestimmten Notendurchschnitt und dem Nachweis notwendiger Englischkenntnisse kann der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.

Am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg wird auch ein zusätzliches Unterrichtsangebot für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) ermöglicht, durch das gleichzeitig mit dem Berufsabschluss die Fachhochschulreife erworben werden kann.

 

Anschlüsse

Wer den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben hat, kann am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg auch nach der Ausbildung durch den Besuch der Fachoberschule Klasse 12B die Fachhochschulreife erwerben.

Wer die Fachhochschulereife erworben hat, kann am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg auch nach der Ausbildung durch den Besuch der Fachoberschule Klasse 13 die allgemeine Hochschulreife erwerben.

 

Berufsaussichten

Mit der bestandenen Abschussprüfung zum/zur Verwaltungsfachangestellten und einer Mindestzeit von drei Jahren besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Angestelltenlehrgang II (AII) an der  Verwaltungsakademie (VWA) bzw. am Studieninstitut für kommunale Verwaltung. Mit bestandener Prüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in ist die Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung möglich.

Darüber hinaus kann auch das Aufstiegsverfahren in der Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes angestrebt werden, soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit dem Ziel "Diplom- Verwaltungswirt" oder "Bachelor of Arts" im Studiengang "Public Management".

 

Zusatzqualifikationen

KMK-Zertifizierung

Im Rahmen des erteilten Englischunterrichts in der Berufsschule erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit,  ein Zertifikat  nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen"  zu erwerben.

 

 


Erfahrungsbericht

Kerstin Schramm, Ense (Auszubildende des Kreises Soest von 1998 bis 2001)

Die Klasse des Ausbildungsberufs "Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung" am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg in Soest setzt sich zusammen aus Auszubildenden der Kreise Soest, Unna, Städte Fröndenberg, Geseke, Lippstadt, Rüthen, Warstein, Werl, Werne, Hamm, Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Bönen, Ense, Holzwickede, Lippetal, Möhnesee sowie Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Kliniken), der katholischen und evangelischen Kirchenkreise sowie der Standortverwaltung der Bundeswehr.

Voraussetzung für diesen Beruf ist die Fachoberschulreife. Das Einstellungsverfahren besteht meistens aus einem schriftlichen Test und einem Vorstellungsgespräch und/oder einer Vorstellungsrunde.

Der Unterricht am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg in Soest erfolgt in Blockform, so dass man in jedem Ausbildungsjahr ca. 13 bis 14 Wochen Schule hat. Im Unterricht wird unter anderem der Umgang mit dem Gesetzbuch vermittelt. Es werden Fälle nach dem Gesetzbuch entschieden und versucht, den Gutachterstil zu benutzen. Auch Personalangelegenheiten werden behandelt, z. B. wie wird das Gehalt errechnet?, wie sieht es aus mit meinen Rechten als Auszubildender und Angestellter?, wie sehen die Kündigungsfristen aus?, welche Pflichten habe ich (z. B. Schweigepflicht)? und vieles mehr. Der Staat wird in seinen Grundzügen erläutert, wie z. B. Wahlen verlaufen usw. Auch als Auszubildende/r kann man schon in den Genuss kommen, Wahlhelfer/in für einen Sonntag zu werden.

Die andere Zeit der Ausbildung wird in der Verwaltung und am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland in Soest absolviert. Als Auszubildende/r durchläuft man viele verschiedene Abteilungen, wie z. B. die Kämmerei, die Kasse, das Personalamt, die Poststelle, das Ordnungsamt. Wie häufig man die Abteilungen wechselt, hängt von der Größe der Verwaltung ab. Denn oft sind in kleineren Verwaltungen Ämter zusammengefasst, so dass es nicht immer möglich ist zu wechseln. Die Tätigkeiten in der Verwaltung sind sehr unterschiedlich und abhängig von der Abteilung.

Es ist ein Vorteil, möglichst viele Abteilungen zu durchlaufen, so lernt man die Menschen in diesen Bereichen besser kennen und was auch sehr wichtig ist, man weiß genau, welche Aufgaben die einzelnen Abteilungen haben und findet sich so besser zurecht. Teilweise kennt man sich besser aus als die Angestellten, die von außen gekommen sind.

Der Unterricht am Studieninstitut erfolgt nur für die Auszubildenden der Kreise, Gemeinden, Städte und der kirchlichen Verwaltung. Dieser Unterricht findet nur an zwei Tagen, im dritten Ausbildungsjahr sogar nur noch an einem Tag in der Woche statt. Hier unterrichten auch Mitarbeiter aus den Verwaltungen. Unterrichtet werden ungefähr die gleichen Fächer wie am Hubertus-Schwartz-Berufskolleg nur mit anderen Inhalten. Teilweise baut es sogar auf den Unterricht auf.

Die Zwischenprüfung nach 1 1/2 Jahren sowie die Abschlussprüfung werden im Studieninstitut abgehalten. Mit der Prüfung endet die Ausbildung in der Schule und in der Verwaltung.

Unterrichtsorganisation

Der Bildungsgang wird in ausschließlich für diesen Ausbildungsberuf geführten Fachklassen nach Ausbildungsjahren getrennt organisiert.

 

Unterrichtszeiten

Der Berufsschulunterricht wird in 5. Blöcken mit jeweils 6 bis 7 Unterrichtswochen erteilt.

 

Unterrichtsfächer

 

Berufsbezogener Bereich

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Datenverarbeitung
  • Verwaltungsbetriebslehre/Controlling
  • Verwaltungsrechtliches Handeln

 

Berufsübergreifender Bereich

  • Religion
  • Englisch
  • Politik / Gesellschaftslehre
  • Deutsch / Kommunikation

Lernfelder

Der Unterricht ist im berufsbezogenen Lernbereich in sogenannten Lernfeldern organisiert. Die Unterrichtsinhalte orientierten sich an typischen Verwaltungsprozessen in öffentlichen Kommunen. Diese werden in so genannten Lernfeldern zusammengefasst. Lernfelder wiederum werden verschiedenen Fächern zugeordnet. Durch die Orientierung des schulischen Lernens an realen Aufgaben und Arbeitsprozessen erfassen die Auszubildenden ganzheitlich die berufliche Wirklichkeit unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Anteile.

 

Die Lenrfelder im Einzelnen:

  • Die eigene Berufsausbildung mitgestalten
  • Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
  • Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
  • Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen
  • Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten
  • Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
  • Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren
  • Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten
  • Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
  • Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen
  • Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
  • Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
  • Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
  • Staatliches Handeln in nationale und internationalewirtschaftliche Zusammenhänge einordnen

Ansprechpartner


StD Christian Jatzek

Telefon: 02921 3664 45

E-Mail: cjatzek


AusbildungsbetriebStraßeOrtWeiterleitung Webseite
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Gemeinde BönenAm Bahnhof 759199 Bönen>> zur Webseite
Gemeinde Bad SassendorfEichendorffstraße 159505 Bad Sassendorf >> zur Webseite
Gemeinde EnseAm Spring 459469 Ense>> zur Webseite
Gemeinde HolzwickedeAllee 559439 Holzwickede >> zur Webseite
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Geimeinde Wickede (Ruhr)Hauptstraße 8158739 Wickede (Ruhr) >> zur Webseite
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APB

Ausbildungs­angebote im Bildungs­gang

Hier sind die aktuellen, von Kooperations­betrieben uns zugesandten Ausbildungs­angebote des Bildungs­ganges aufgelistet. Eine Gesamt­übersicht können Sie der Ausbildungsplatzbörse unserer Weibseite entnehmen.

Ausbildungsbetrieb/VermittlerAnzeigeAngebot
Ausbildungsbörse der Agentur für Arbeit Meschede-Soest
Auswärtiges Amt Berlin
Bezirksregierung Arnsberg
Gemeinde Möhnesee
Kreis Unna
Kreis Soest
Stadt Kamen
Stadt Lippstadt

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Berufswahlvideo der Bundesagentur für Arbeit

Hier können Sie sich über die Berufsbilder der Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Kommunalverwaltung in einem Berufswahlvideo informieren:

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